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Sicherheitsdienstleister - Haftpflichtschäden bei vermuteten Fehlalarmen

Sicherheitsunternehmen sind immer wieder Haftpflichtansprüchen ihrer Auftraggeber ausgesetzt. Oft geht es um Schadenfälle, bei denen trotz Alarmierung nicht entsprechend der Vereinbarungen interveniert wird, weil durch den Sicherheitsdienstleister ein Fehlalarm vermutet wurde.

Um mögliche Ansprüche zu vermeiden, kommt es auf das richtige Verhalten der Mitarbeiter des Securityunternehmens an. Zusätzlich sollte durch die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes der mögliche Anspruch umfassend versichert sein.


Lesen Sie mehr in der 7. Ausgabe unseres Newsletters.




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