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BDWS – Neuer Mindestversicherungsschutz geplant

Der BDWS ist bestrebt, die Mitgliedschaft zu einem Gütesiegel aufzuwerten. Dafür wurde den Mitgliedern zur Jahresmitgliederversammlung am 29.05.2008 in Ludwigsburg ein Vorschlag vorgelegt, wonach in Zukunft der Mindestversicherungsschutz jedes Mitgliedunternehmens nach einem einheitlichen Standard definiert werden soll. Auftraggeber haben dadurch den Vorteil, dass die Mitgliedschaft in der BDWS alleine schon eine umfangreiche und detaillierte Prüfung des Versicherungsschutzes überflüssig macht, weil am Markt häufig anzutreffende Deckungsmängel bei Mitgliedsunternehmen nicht vorliegen.

Viele Sicherheitsunternehmen in Deutschland haben nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungsschutz gemäß Bewachungsverordnung. Sie realisieren dadurch Kostenvorteile weil sie Versicherungsprämien sparen. Abgesehen von den deutlich zu niedrigen Deckungssummen des Versicherungsschutzes fehlen zum Beispiel gesetzliche Vorgaben zum Versicherungsschutz für Schlüsselverluste in der Bewachungsverordnung ganz. Gefährlich wird es insbesondere, wenn das Sicherheitsunternehmen keinen Versicherungsschutz für strafbare Handlungen von Mitarbeitern hat. Die Haftung als Auftragnehmer besteht allerdings nach Rechtsprechung des BGH fort, sodass hier eine Zeitbombe tickt, die im Schadenfall losgehen kann.

Den Inhalt des neuen Mindeststandards Versicherungsschutz für BDWS-Mitglieder finden Sie im Downloadbereich.

ATLAS Plus entspricht dem von der BDWS geforderten Mindeststandard an allen Punkten.




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